DR. KORNÉL VIZELI - RECHTSANWALT

Ungarische Rechtsangelegenheiten für rumänische Mandanten
Privatpersonen und Unternehmen mit Wohnsitz in Rumänien benötigen häufig Rechtsberatung in Ungarn. Dies kann insbesondere den Abschluss von Verträgen in Ungarn, den Kauf, Verkauf oder die Schenkung von Immobilien, die Gründung oder Änderung von Unternehmen, die Durchsetzung von Ansprüchen sowie die rechtliche Vertretung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren umfassen.
Unter anderem kann Rechtshilfe beantragt werden:
- für die Erstellung und Prüfung von Verträgen in Ungarn;
- für ungarische Immobilienkäufe und -schenkungen;
- zur rechtlichen Prüfung von Eigentumsurkunden, Belastungen, Vorkaufsrechten und Bankfinanzierungen;
- für Unternehmensgründungen und Unternehmensänderungen in Ungarn;
- für die Erstellung von Gesellschaftsdokumenten, Vollmachten und Erklärungen;
- mit einem ungarischen Geschäftspartner abzuschließen;
- um Ansprüche durchzusetzen;
- Rechtsvertretung im Zusammenhang mit behördlichen und gerichtlichen Verfahren.
Organisation von Rechtsangelegenheiten für ungarische Mandanten in Rumänien
Für ungarische Privatpersonen und Unternehmen kann die notwendige Rechtsberatung in rumänischen Angelegenheiten je nach Art des Falles in Zusammenarbeit mit rumänischen Anwaltspartnern organisiert werden. Dies ist insbesondere beim Kauf von Immobilien in Rumänien, bei Unternehmensgründungen, gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, Vertragsabschlüssen, der Durchsetzung von Ansprüchen oder anderen rumänischen Gerichtsverfahren von Vorteil.
Die Unterstützung kann die Vermittlung des Kontakts zum rumänischen Rechtspartner, die Durchführung einer ersten Prüfung des Falles, die Klärung grundlegender Dokumente und Ziele sowie die Unterstützung der Kommunikation zwischen dem ungarischen Mandanten und dem rumänischen Rechtsvertreter umfassen.
Es kann beispielsweise um rechtliche Unterstützung gebeten werden:
- Organisation von Rechtsverfahren im Zusammenhang mit dem Kauf von Immobilien in Rumänien;
- zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung oder Unternehmensänderung in Rumänien;
- zur Beratung in Vertragsangelegenheiten in Rumänien;
- einen geeigneten Rechtspartner für rumänische Gerichtsverfahren zu beauftragen;
- die Kommunikation in Ungarisch und Rumänisch zu koordinieren;
- zur vorläufigen rechtlichen Prüfung grenzüberschreitender Fälle.
Verträge und Geschäftsbeziehungen
Bei rumänisch-ungarischen Geschäftsbeziehungen ist es besonders wichtig, dass die Parteien genau klären, welches Recht Anwendung findet, in welcher Sprache der Vertrag aufgesetzt wird, wie die Vertragserfüllung erfolgt, welche Zahlungsbedingungen gelten und wie etwaige Streitigkeiten beigelegt werden können.
Es kann beispielsweise um rechtliche Unterstützung gebeten werden:
- für Verträge zwischen rumänischen und ungarischen Geschäftspartnern;
- für die Erstellung zweisprachiger oder mehrsprachiger Vertragsdokumente;
- zur Erlangung eines Gutachtens über einen Vertrag nach ungarischem Recht;
- zur Festlegung der Leistungs-, Zahlungs- und Haftungsbedingungen;
- zur Vorbeugung und außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten.
Anwaltskosten
Das Anwaltshonorar richtet sich nach den individuellen Umständen des Falles, der Art der Rechtsarbeit, dem Umfang der Dokumente, der Komplexität des Falles sowie sprachlichen und grenzüberschreitenden Besonderheiten. Das genaue Honorar kann nach vorheriger Beratung mitgeteilt werden, da die Bearbeitung je nach Art des Falles in Zusammenarbeit mit rumänischen Anwaltskollegen erfolgt, insbesondere bei der Vertretung ungarischer Mandanten in Rumänien.
Kontaktieren Sie uns
Für Rechtsangelegenheiten mit Bezug zur rumänisch-ungarischen Grenze, Immobilienangelegenheiten in Ungarn für in Rumänien lebende Personen oder Immobilienangelegenheiten in Rumänien für ungarische Staatsbürger, Unternehmensgründung, Vertragsabschluss, Durchsetzung von Ansprüchen, amtliche oder gerichtliche Verwaltung können Termine per Telefon, Viber, WhatsApp, Messenger oder E-Mail vereinbart werden.

